Begriff erklärt
Nach dem Schweizer Datenschutzgesetz darf ein Dienstleister Personendaten in Ihrem Auftrag nur so bearbeiten, wie Sie es selbst dürften. Der Vertrag hält fest, wofür er die Daten nutzen darf, wie er sie schützt und was nach dem Auftrag mit ihnen geschieht. In der EU heisst der entsprechende Vertrag Auftragsverarbeitungsvertrag.
Was das für Sie bedeutet
Bearbeitet Ihr Setup Personendaten, für die Sie verantwortlich sind, unterzeichnen wir vor Arbeitsbeginn standardmässig einen Auftragsbearbeitungsvertrag. Sonst schliessen wir ihn auf Wunsch ab.

